Es gibt neue Vorgaben für unsere Einschulungsfeier seitens des Landes (siehe unten). Hierüber informieren wir in in dem hier verlinkten Elternbrief, der ebenfalls eine Ankündigung für den ersten Elternabend beinhaltet.
Hier geht es zum Kontaktformular für die Einschulungsfeier (Datenerhebung nach Corona-Verordnung).
Das Land Niedersachsen hatte am 24.08. folgende Informationen Einschulungsfeiern betreffend mitgeteilt:
Für die Planungen zu den Einschulungsfeiern ist zu berücksichtigen, dass die coronabedingten Regelungen weiter zu beachten sind und dass dies entsprechend einzuplanen ist. Die maßgeblichen Regelungen zu den Einschulungsfeiern werden sich aus der kommenden Corona-Verordnung,
die voraussichtlich zum 25.08.2021 in Kraft tritt, und der nachfolgenden Rundverfügung der RLSB ergeben.Die Eltern sind darauf hinzuweisen, dass sie und die anderen teilnehmenden Gäste an der Einschulung nur mit einem negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einem Impfnachweis (gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder einem Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV) die Schule betreten dürfen. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass für den Einschulungstag die Schule spätestens am Vortag einen Ausgabetermin der Laienselbsttests für die neu einzuschulenden Schülerinnen und Schüler und/oder alternativ am Einschulungstag vor Beginn der Feierlichkeiten einen zeitlichen Korridor
für Testungen in der Schule anzubieten hat. Dies gilt insbesondere für die Einzuschulenden des ersten ggf. aber auch für die des fünften Schuljahrgangs.
Des Weiteren teilte das Kultusministerium mit:
Maskenpflicht drinnen: Ebenso wie im regulären Schulalltag gilt in den Schulgebäuden die Maskenpflicht für alle. Bei Einschulungsfeiern drinnen müssen also alle Personen ab 6 Jahren eine Alltagsmaske tragen, alle Personen ab 14 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen.
gez. Ulrich, Direktorstellvertreter
Stand: 29.08.21