Notbetreuung aufgrund des landesweiten Unterrichtsausfalls

Notbetreuung aufgrund des landesweiten Unterrichtsausfalls

Das Kultusministerium hat die Erteilung von Unterricht an allen allgemeinbildenden Schulen aus Gründen des Infektionsschutzes bis zum 30.04.2020 untersagt. Ab Montag, dem 04.05. beginnt der Unterricht wieder stufenweise.

An der Ernst-Reuter-Schule wird daher an allen Werktagen bis alle Jahrgänge wieder im Haus sind, eine tägliche, auf das notwendige Maß begrenzte Notbetreuung für die Jahrgänge 5 bis 8 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr gewährleistet.

Wenn Sie diese Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, bitten wir um eine Anmeldung per Mail an notbetreuung@kgspattensen.de oder telefonisch über das Sekretariat der ERS unter 05101/1001-610. Alternativ können Sie auch das Kontaktformular auf dieser Homepage nutzen. 

Treffpunkt ist jeweils im Freizeitbereich. Wir bitten jeweils um ein Eintreffen bis 9 Uhr.

Diese Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Das Kultusministerium schreibt hierzu:

Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen: Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich, Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr, Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche. Ausgenommen von dieser Verfügung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung oder Verdienstausfall).

(Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 13.03.20)

Bei der Notbetreuung wird nachgesteuert. Ab sofort sollen Kinder auch dann in die Notbetreuung aufgenommen werden, wenn lediglich eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu den zentralen Berufsgruppen gehört. Bisher lag der Rahmen bei beiden Elternteilen. Im Verlauf dieser ersten Notbetreuungswoche wurde deutlich, dass insbesondere Personen aus dem Gesundheitsbereich in stärkerem Maß in ihren beruflichen Tätigkeitsbereichen benötigt werden. Mit der neuen Regelung werden die Spielräume vor Ort gestärkt, anlassbezogen und bedarfsgerecht zu reagieren.

(Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 20.03.20)

Zu den o. g. „kritischen Infrastrukturen“ sind weitere Bereiche zu zählen, die notwendig sind zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung (Daseinsvorsorge) wie z. B. der Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -handel). Darüber hinaus sind wie o. a. Härtefallregelungen (wie z. B. etwa drohende Kündigung) zu berücksichtigen.

Liebe Eltern, fallen Sie unter diese Personengruppen? Die Stadt Pattensen hat uns  freundlicherweise diese Checkliste zur Verfügung gestellt, um Ihnen eine Hilfestellung zu geben. Über eine eventuelle Erweiterung der Aufnahmekriterien wird in Kürze entschieden. In jedem Fall besteht die Möglichkeit der Aufnahme von Härtefällen bzw. von Schülerinnen und Schülern in psychosozialen Problemlagen und/oder prekären Lebenssituationen.

Wir bitten darum, dass alle Schülerinnen und Schüler sowie auch Eltern mit einem IServ-Account diesen  auch regelmäßig kontrollieren, da wir hierüber und über die Homepage die wichtigsten Informationen während der Zeit des Unterrichtsausfalls veröffentlichen werden. Alle Lehrkräfte sind in dieser Zeit natürlich weiterhin per Mail erreichbar.

Für Nachfragen an die Schulleitung haben wir die E-Mail-Adresse info@kgs-pattensen.de eingerichtet.

Für die Schulleitung:

Mirjam Gerull (Gesamtschuldirektorin)
Andreas Ulrich (Direktorstellvertreter)